Schulentwicklung
Entwicklung der Schule beinhaltet grundsätzlich die Beteiligung und
volle Einbeziehung der direkt Betroffenen, der Lehrerinnen und Lehrer, der
Eltern und auch der Schüler. Sie sind es, die ihre eigene Schule entwickeln
können und im Sinne einer Selbstbestimmung auch müssen. Erklärt
man sich mit dieser Voraussetzung einverstanden, wird klar, dass sich Schulentwicklung
nicht nur auf die Gestaltung einer einzelnen Schule beziehen wird, sondern
eine strukturelle Veränderung des gesamten Schul- und Bildungswesens
des Staates erfordert.
Als vorrangige Lern- und Bildungsziele können gelten:
• die Selbstbestimmungsfähigkeit des Menschen,
• die Fähigkeit zur Informationsbeschaffung,
• das Verstehen von Zusammenhängen,
• die Bereitschaft zu verantwortlichem und moralischem Handeln,
• die Fähigkeit zur friedlichen und demokratischen Konflikterkennung und Konfliktlösung,
• die Fähigkeit zu Toleranz und Solidarität und
• die Fähigkeit der Entdeckung des Gemeinsamen als Möglichkeit kultureller Bereicherung In gleicher Weise strebt Bildung die Kooperationsfähigkeit, Mitbestimmungsfähigkeit und Solidaritätsfähigkeit
des in einer Demokratie lebenden, lernenden und sich entwickelnden Menschen an.
• Schule ist ein Lebensraum. In diesem Verständnis muss es die
Schule mit den Lebensproblemen des Schülers aufnehmen, bevor sie seine
Lernprobleme lösen kann.
• Schule ist ein Ort der Erziehung zur Demokratie, ein Ort des Lebens
in einer Demokratie, ein Ort der Erziehung zur Politik.
• Schule ist eine Lebensstätte, in der es gilt so viel Belehrung
wir möglich durch so viel individuelle Erfahrung wie möglich zu
ersetzen.
• Schule ist der Ort, in dem die Grundlage für lebenslanges und
lebensbegleitendes Lernen gelegt wird und in dem Schlüsselqualifikationen
erworben werden können, wie "Lernen zu lernen", "Das
Gelernte anwenden", "Lernen für das Leben" und "Zusammenleben
lernen. Entscheidend ist, dass die gesellschaftspolitischen Orientierungen,
die Werthaltungen einer Schule, das damit zusammenhängende pädagogische
Konzept und die äußere und innere Organisation einer Schule als
pädagogische Einheit für alle Beteiligten transparent sind.
Die Integration aller Kinder in eine gemeinsame Schule - ohne Ansehen ihres Geschlechtes, ihrer Rasse, ihrer Nationalität, ihrer Kultur und ihrer Religion - ist als Grundrecht zu akzeptieren und zu respektieren.
Angehörigen von ethnischen Minderheiten ist das Recht auf Gründung und Gestaltung eigener Erziehungsinstitutionen und Schulen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuräumen. Bei Einhaltung dieser Rahmenbedingungen haben diese Schulen die gleichen Rechte wie alle öffentlichen, staatlichen Schulen.
Schule ohne Ausgrenzung
Das Grundprinzip der Schule ohne Ausgrenzung besagt, dass alle Kinder gemeinsam lernen sollen, wo immer das möglich ist, egal, welche Schwierigkeiten sie haben oder welche Unterschiede es geben mag.
Weltorientierung
Auf der Grundlage des "Integrationsprinzips" wird der Religionsunterricht in Form eines Unterrichtes über Religionen, Ethik, Moral, Wertvorstellungen, Philosophie und "Weltorientierungen" abgehalten. Im Sinne der Integration und der Multikulturalität nehmen an diesem Unterricht alle Schüler einer Schule teil.
Multikulturalität und Integration
Die Integration behinderter Kinder in eine gemeinsame Schule mit nicht behinderten Kindern ist als Grundrecht zu akzeptieren und zu respektieren. Die Inanspruchnahme dieses Rechtes ist jedoch freiwillig. Die Schaffung von Schulen ohne Ausgrenzung stellt einen entscheidenden Schritt zur Überwindung diskriminierender Einstellungen, zur Schaffung offener Gemeinschaften und einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung dar. Schule ohne Ausgrenzung ist das wirksamste Mittel zur Schaffung von Solidarität zwischen Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Die Erziehung von Kindern mit besonderen Erziehungsbedürfnissen ist die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Fachleuten. (Vgl. GETTING there, International Update über Erziehung ohne Ausgrenzung, Nov.95/No. 2.)
Öffnung von Schule
Die Institution Schule selbst ist dem schulischen Umfeld zu "öffnen", damit die einzelne Schule auf aktuelle gesellschaftliche Anforderungen reagieren kann und gleichzeitig auch zur Bildung von gesellschaftlichen Gruppen außerhalb der Unterrichtszeit der Kinder zur Verfügung stehen kann.
Autonomes und aktives Lernen
Schulisches Lehren und Lernen sind daher charakterisiert als aktives, selbstständiges, selbst organisiertes und selbstbestimmtes Lehren und Lernen. Formen des entdeckenden und sinnhaft verstehenden Lernens sind zur Bildung des Menschen als unbedingt notwendig anzusehen.
Lebenslanges Lernen
Lernen ist immer in seiner Bedeutung als zu erlernende Fähigkeit des lebenslangen Lernens und als sinngebende Tätigkeit zu verstehen.
Demokratisierung
Schule ist wesentlich ein Ort des Erlernens demokratischer Regeln und Verhaltensweisen!
Bildungskonzept als Entwicklungskonzept
Das Schul- und Bildungskonzept ist im Sinne einer flexiblen und entwickelbaren Struktur gestaltet. Es ist ein Entwicklungskonzept, das von den Betroffenen immer wieder neu gedacht werden kann und muss und das die Verantwortlichkeit den Ausführenden überlässt, Abhängigkeiten verringert und den Betroffenen einen höheren Grad an Gestaltungsfreiheit einräumt. Die gesellschaftspolitische Dimension des Konzeptes wird in einer grundsätzlich basisdemokratischen Orientierung des gesamten Schul- und Bildungswesens, in der Akzeptanz der Priorität der Entfaltung der Individualität des Menschen, in der Orientierung an der Selbstbestimmung des Menschen und dem Abbau ungerechtfertigter Abhängigkeiten und Unterdrückungen sichtbar.
Autor: Harald Eichelberger
